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CROSET - Fachanwälte für Arbeitsrecht Südwestkorso 1, 12161 Berlin Telefon: 030 315 68 110 Fax: 030 315 68 112 E-Mail: kanzlei@ra-croset.de Web: https://www.ra-croset.de/ Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr Kontaktdaten und Standort der Kanzlei: https://jm1.eu/anwaltcrosetmaps Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass eine Sperrzeit beim ALG I nur beim Aufhebungsvertrag droht. Doch auch ein Abwicklungsvertrag kann dazu führen, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt. Warum? Die Arbeitsagentur prüft, ob der Arbeitnehmer aktiv an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hat. In diesem Video erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Croset: Unterschied zwischen Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag Warum beide häufig gleichbehandelt werden Welche Rolle die „Mitwirkung“ spielt Was die Präambel im Aufhebungsvertrag bewirken kann Warum der Nachweis gegenüber der Agentur für Arbeit so schwierig ist Wie Sie eine Sperrzeit vermeiden können ⚠️ Wichtig: Personalabteilungen behaupten oft, es gebe keine Sperrzeit beim Abwicklungsvertrag. Das ist nicht immer richtig. Bevor Sie unterschreiben: Lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. #arbeitsrecht #abwicklungsvertrag #aufhebungsvertrag 📌 Kanzlei kontaktieren: www.ra-croset.de 📌 Mehr Arbeitsrecht-Videos abonnieren https://www.ra-croset.de/wissensswert... https://www.ra-croset.de/wissensswert...