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Familienplanung? Schulden? Parteimitglied? Im Vorstellungsgespräch werden Bewerberinnen und Bewerbern manchmal Fragen gestellt, die nicht zulässig sind. Wenn dir das passiert, solltest du dich dadurch nicht aus der Ruhe bringen lassen – und selbst Fragen stellen. Fragen gehören im Vorstellungsgespräch selbstverständlich dazu: „Was sind Ihre Stärken, was Ihre Schwächen?“, „Und warum denken Sie, Sie sind der Richtige für den Job?“ – das sind nur einige der eher harmlosen Erkundigungen, die auf dich zukommen können. In der Regel wollen Arbeitgeber so herausfinden, ob ihr Gegenüber fachlich und persönlich ins Unternehmen passt. Doch der potenzielle Arbeitgeber darf nicht alles, was ihn vielleicht interessiert, tatsächlich ansprechen. „Fragen zu persönlichen Lebensumständen sind in Vorstellungsgesprächen nicht erlaubt“, sagt Peter Voigt, Leiter im Ressort Recht der IGBCE-Abteilung Mitbestimmung/Recht. „Auch Themen wie Gesundheitszustand, Schulden, Familienplanung, Religionszugehörigkeit oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sind tabu. Darauf musst du also keine Antwort geben“, so der Rechtsexperte. „Allerdings gibt es bedingt zulässige Fragen. Und zwar, wenn ein berechtigtes berufliches Interesse des Unternehmens oder des Arbeitgebers besteht.“ So dürfe bei einer Bewerbung im Heil- oder Pflegebereich zum Beispiel eine HIV-Infektion nicht verschwiegen werden. In bestimmten Branchen sind sogar Fragen nach Vorstrafen erlaubt. „Wer sich zum Beispiel als Kassierer oder Kassiererin bewirbt, muss hier ehrlich antworten“, erklärt Voigt. Auch eine anzutretende Haftstrafe müsse gegenüber dem potenziellen Arbeitgeber mitgeteilt werden, ebenso wie der „Verlust“ des Führerscheins, wenn die Fahrtätigkeit zum Beruf gehört. Zurück zu den Tabuthemen: Was also tun, wenn im Vorstellungsgespräch unangemessene Fragen gestellt werden und sich der potenzielle Arbeitgeber beispielsweise nach dem Kinderwunsch oder der Parteizugehörigkeit erkundigt? „Zu schweigen oder mit einer schroffen Bemerkung zu reagieren, ist nicht ratsam“, meint der Jurist. „Wenn du glaubst, dass du durch eine ehrliche Antwort Nachteile bei der Bewerbung haben wirst, darfst du getrost die Unwahrheit sagen. Selbst wenn der Chef davon später erfahren sollte, wird es keine rechtlichen Konsequenzen geben.“ Manchmal handle es sich lediglich um eine Art Stresstest – der Arbeitgeber wolle sehen, wie der Kandidat beziehungsweise die Kandidatin auf Druck reagiert. Mehr erfahren: https://www.igbce-profil.de/261/ratge... Über uns: Wir vertreten als Industriegewerkschaft die Interessen unserer 570.000 Mitglieder und sind damit die drittgrößte Gewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund. Zu unserem Organisationsbereich gehören die Branchen Bergbau, Chemie und Pharma, Energie, Erdöl und Erdgas, Glas, Kautschuk, Keramik, Kunststoffe und nichtmetallische Werkstoffe, Leder, Papier, Umwelt, Wasser und Ver- und Entsorgungsbetriebe. Bundesweit sind wir in gut 1.000 Ortsgruppen in Städten und Gemeinden sowie mit 900 Vertrauenskörpern in den Betrieben organisiert. Vorsitzender seit 2009 ist Michael Vassiliadis. #IGBCE #gewerkschaft #igbceprofil #arbeitsrecht #vorstellungsgespräch Abonniere oder folge uns bei Facebook: / igbce bei Instagram: / igbce auf TikTok: / meineigbce auf LinkedIn: / industriegewerkschaft-igbce auf X: / igbce