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Hallo … heute möchte ich Ihnen eine Idee vortragen, nämlich öffentlich flankierende Beiträge zu Ihrer Bürgerschaftsanfrage bzw. Vernetzung von existenzbedrohten Betroffenen der IFB-Rückzahlungsthematik, siehe Text weiter unten. Die Förderbank, IFB Hamburg, hat mich am 7. Januar 2026 informiert, dass ich als Insolvenzkandidatin formal gar keinen Härtefall stellen kann - daher wäre mein Antrag abzulehnen, ohne jegliche Prüfung. Bei wirksamer Rücknahme des Widerspruchs bis 30.01.2026 entfiele Erstellung des Ablehnungsbescheides gegen Gebühr zwischen 15,00 EUR und 2.000,00 EUR. Wie in letzter Mail gesagt, habe ich einen RA Insolvenzrecht dazu befragt. Er bedenkt mögliche Optionen. Mir ging es vor allem darum, meinen Fall wegen der Kombination Corona-maßnahmebedingten Berufsverlustes, maßnahmebedingter Lanzeitkrankschreibung (Asthma, Maskenpflicht) plus Strafverfolgung wegen Maskenattestes als Asthmatikerin, drohender Ersatzhaft bei Verurteilung zu vierstelliger Strafe, plus Insolvenz durch die IFB, prüfen zu lassen. Bloße Zahlen und Statistik bilden ja nicht ab, dass nicht nur mein Kontostand desaströs ist, sondern meine Berufsaussichten insgesamt. Als Selbständige hätte ich weiter als Kurierfahrerin gearbeitet, solange ich gesund bin. Eine Ex-Kollegin von mir ist 80 Jahre alt. Mich als sechzigjährige Fahrerin als Angestellte Arbeitgebern anzubieten, ist eine völlige Lachnummer – auf mich wartet niemand. Es hagelt Absagen. Meinen alten Status mit selbstfinanziertem Leasingfahrzeug usw. kann ich nicht wiederherstellen. Derzeit darf ich mir, aufgrund Insolvenzregularien, nicht einmal ein Auto anschaffen… Unabhängig davon, ob ich juristisch etwas gegen die IFB Hamburg erreichen kann, habe ich noch etwas Anderes im Kopf. In Sachsen gingen Soloselbständige auf die Straße, wandten sich an den Wirtschaftsminister. Hamburger Betroffene ticken wohl anders, gehen nicht in die Öffentlichkeit. Zumindest fand ich keine aktuellen Äußerungen in Medien dazu. Es war daher interessant zu hören, dass Sie von vielen Kleinunternehmern und Soloselbständigen angeschrieben wurden. Ich bin mit meinem Fall, ab Mai 2024, auf meinem youtube-Kanal in die Öffentlichkeit gegangen. Habe Strafverfolgung sowie Auseinandersetzung mit der IFB Hamburg thematisiert. Auf meinen Zug sprang aber niemand auf, zum IFB-Thema erhielt ich keinerlei Rückmeldungen. Ich sah mich hier als Stellvertreterin auch für andere, schließlich hatte mir die Maßnahmepolitik mein Kuriergewerbe zerschossen und die IFB mich in die Insolvenz gezwungen. Sie bringen jetzt Ihre Große Anfrage zu abgelehnten Stundungsanträgen, Härtefällen und Vereinbarkeit/Wirtschaftlichkeit der Rückzahlungen der Corona Hilfen in die Bürgerschaft Hamburg ein. Meine Idee dazu ist, dass flankierende öffentliche Unterstützung helfen könnte. Ich habe, eben weil ich mich als Stellvertreterin für andere sah, zwei Journalistinnen angeschrieben, die meinen Fall aber nicht aufgenommen haben. Ich werde wohl als Einzelfall wahrgenommen, der daher nicht berichtenswert ist. Die Aufarbeitung der wirtschaftlichen Schäden der Corona-Politik muss, wenn überhaupt, wohl hauptsächlich durch die Betroffenen erfolgen. Ich kann nicht warten, bis irgendwer das für mich übernimmt. Selbst wenn ich juristisch nichts erreiche, bleibt mir, Öffentlichkeit herzustellen, aber das muss ich selbst tun: Als Einzelne bin ich nicht wirkmächtig genug, ich brauche Mitstreiter, die ebenfalls bereit sind, ihren Fall öffentlich darzustellen. Mein Vorschlag dazu wäre, Fälle finanziell Geschädigter in kurzen Texten zu skizzieren, z.B. Ruth Gadé, 60 Jahre, Hamburg. Aufgabe Kuriergewerbe Dez. 2021 aufgrund Corona-Maßnahmepolitik (Asthma, Maskenpflicht), 16 Monate Arbeitsunfähigkeit aus demselben Grund, Schulden, Insolvenzeröffnung April 2025 aufgrund Rückzahlungsforderung der IFB Hamburg. Noch wirksamer wäre, kurze Videosequenzen mit Betroffenen herzustellen, in denen diese kurz ihren Fall vortragen. Das könnte man veröffentlichen. Es muss deutlich sichtbar werden, welche extreme Ausprägung die Existenzvernichtung durch Hamburger Politik bzw. deren Corona-Soforthilfe-Rückzahlungsregularien tatsächlich hatten und dass diese, wie bei mir, langfristig nachwirken. Sie könnten das den Betroffenen, die sich an Sie wandten, ja einmal vorlegen. Den eigenen Fall öffentlich vorzutragen kann auch einfach gut tun. Jeder Betroffene kann so jedenfalls - abseits der juristischen oder politischen Schiene – auch selbstwirksam werden. Meine Kontaktdaten können Sie gern an andere Betroffene weitergeben, um eine Vernetzungsmöglichkeit zu schaffen. Sollten Sie Kontakt zu Hamburger Medienvertretern haben und ein Presse-Statement von jemandem brauchen der vom Inhalt Ihrer Großen Anfrage direkt betroffen ist, stehe ich zur Verfügung. Diese Idee gebe ich Ihnen heute nochmal rüber, wünsche Ihnen für die Große Anfrage viel Erfolg und bin gespannt auf die Senatsantwort im Februar. Beste Grüße Ruth Gadé #IFBHamburg #CoronaHilfen