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Таймкоды 00:00:00 - 00:03:32 Введение 00:03:32 - 00:22:27 Разбор 00:22:27 - Заключение Через плейлисты Вы найдёте на канале материалы от А1 до Б2, а так же разборы песен, документальных фильмов и других интересных видео 💌 В знак благодарности Вы можете пожертвовать деньги на развитие канала через "Thanks" под видео. Источник: https://www.rentenblicker.de/infos-zu... Alle Menschen, die in die Rentenversicherung einzahlen, kommen damit für die Rentnerinnen und Rentner von heute auf. Aber wie funktioniert das eigentlich genau? Du kannst dir die Rentenkasse wie ein großes Sammelbecken vorstellen. In dieses Becken fließen jeden Monat die Rentenbeiträge aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beiträge werden aber nicht zurückgelegt, sondern sofort an alle Menschen ausgezahlt, die aktuell eine Rente bekommen. Das nennt man Umlageverfahren. Und weil du Beiträge zahlst, hast du einen Anspruch darauf, dass die nächste Generation später auch deine Rente finanziert. So funktioniert das mit den Beiträgen für die Rente. Das mit den Beiträgen funktioniert so: Wer Arbeit hat, zahlt jeden Monat einen Beitrag in die Rentenversicherung ein. Wie hoch dieser Rentenbeitrag ist, hängt von deinem monatlichen Einkommen ab. Wer mehr verdient, zahlt mehr in die Rentenkasse ein und bekommt dafür später eben eine höhere Rente. Derzeit beträgt der Rentenbeitrag 18,6 Prozent des Bruttolohns, also des Lohns vor dem Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Arbeitnehmer zahlen diesen Beitrag nicht allein. Die Hälfte des Rentenbeitrags übernehmen die Arbeitgeber. Ein Beispiel: Stell dir vor, du verdienst im Monat 2.600 Euro brutto – also vor Abzügen. Bei einem Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent fallen also 483,60 Euro für die Rentenversicherung an. Diesen Beitrag teilst du dir mit deinem Arbeitgeber. Jede Seite zahlt also 241,80 Euro. Für deinen Bruttolohn und ihren Anteil am Rentenbeitrag geben Arbeitgeber insgesamt also 2.841,80 Euro (2.600 Euro + 241,80 Euro) aus, weil sie ihren Anteil obendrauf zahlen müssen. Auch die Beiträge für die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen.