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Verschonungsbedarfsprüfung § 28a ErbStG: keine Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer 5 месяцев назад


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Verschonungsbedarfsprüfung § 28a ErbStG: keine Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer

Vermögen von 1 Milliarde Euro steuerneutral übertragen – das geht mithilfe der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, wie der prominente Fall der Übertragung von Springer-Anteilen an Matthias Döpfner zeigt. Prof. Dr. Christoph Juhn erklärt, wie Sie solch große Vermögenswerte, wie z.B. Unternehmensanteile, ohne Steuerlast vererben oder verschenken können. Dabei stellt er die besten Strategien zur steueroptimierten Übertragung von Vermögen in Höhe von 0 und 26 Millionen Euro, sowie darüber hinaus in Höhe von bis zu 1 Millarde Euro vor. 0:00 Einleitung & Intro 1:54 Überblick zur steuerneutralen Übertragung von Vermögen 3:00 Übertragung von 0 bis 500.000 Euro 3:35 Übertragung von über 500.000 Euro: Regelversteuerung 5:40 Optionsverschonung bei Übertragung von mehr als 500.000 Euro 7:48 Übertragung von über 26 Millionen Euro 9:27 Übertragung von über 90 Millionen Euro: § 28a ErbstG 11:08 Verfügbares Vermögen bei der Verschonungsbedarfsprüfung 12:37 Fazit & Kontakt ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Ihr Direktkontakt für neue Mandanten: Telefon: +49 221 999 832-01 E-Mail: [email protected] ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Quellenangaben: Q1: Die geheime Welt der Superreichen - Das Milliardenspiel: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfz... ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Für Bewerber/innen: Telefon: +49 221 999 832-06 E-Mail: [email protected] Internet: https://www.Juhn.com/Karriere ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Unser Blogbeitrag zur Regelverschonung & Verschonungsbedarfsprüfung: https://www.juhn.com/fachwissen/erbsc... ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Folge uns auf Social Media: ► Facebook:   / juhnsteuerberater   ► Instagram:   / juhnsteuerberater   ► LinkedIn:   / juhn-steuerberater   ► Xing: https://www.xing.com/companies/juhnpa... ► Twitter:   / juhntax   ► Podcast: https://www.juhn.com/podcast/ ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort. Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Im Zollhafen 24 50678 Köln ► Telefon: +49 221 999 832-01 ► E-Mail: [email protected] ► Internet: https://www.Juhn.com #regelverschonung #verschonungsbedarfsprüfung #erbschaftsteuer

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