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Egal ob Geschäftsführer, Manager mit Prokura, leitender Angestellter oder Nachwuchs-Führungskraft: Kommt es zu einem Streit mit Gesellschafterversammlung bzw. Unternehmensführung der GmbH oder GmbH & Co. KG, haben beide Seiten idR. wenig Interesse an einem zeit- und kräfteraubenden Gerichtsprozess mit ungewissem Ausgang. Stattdessen einigen sich Manager und Unternehmen in der Praxis vielfach gegen Abfindung auf eine einvernehmliche Auflösung von Geschäftsführer-Dienstvertrag, Anstellungsvertrag oder Arbeitsvertrag im Wege eines Aufhebungsvertrages bzw. Auflösungsvertrages. Zusätzlich kompliziert wird es, wenn der Manager tiefer mit dem Unternehmen verbandelt ist, etwa durch das Halten einer Managementbeteiligung (ESOP / VSOP / VESOP, reelles Equity, stille Beteiligung, etc.). In diesem Fall kommt der Thematik Vesting eine zentrale Bedeutung zu. Bei einem Geschäftsführer muss daneben auch eine Abberufung aus der Geschäftsführung erfolgen, um das separate Organverhältnis mit der GmbH bzw. der Komplementär-GmbH der GmbH & Co. KG zu beenden; dem Prokurist muss die Prokura entzogen werden; dem Generalbevollmächtigten die Generalvollmacht; dem Handlungsbevollmächtigten die Handlungsvollmacht. Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return, wie eine Aufhebungsvereinbarung bzw. Auflösungsvereinbarung aufgebaut werden sollte und was inhaltlich unbedingt zu beachten ist, insbesondere auch im Hinblick auf die Problematik der Organstellung, etwaiger Vollmachten und Managementbeteiligung. Verlinkte Videos: ESOP VSOP / Managementbeteiligung: Reell, Hybrid, Virtuell (insb. Private Equity & Venture Capital): • ESOP VSOP / Managementbeteiligung: Reell, ... Venture Capital (10) - Vesting, Founder Lock-up & Disposal of Shares: • Venture Capital (10) - Vesting, Founder Lo... Haben Führungskräfte, Manager & Geschäftsführer Kündigungsschutz? Von KSchG bis Mutterschutz: • Haben Führungskräfte, Manager & Geschäftsf... *** Vermögen Schützen als Unternehmer, Manager & Investor: Informationen zum Online Seminar "Vermögen Schützen" von und mit Rechtsanwalt Fabian Arhelger finden Sie unter http://www.vermögenschützen.com. *** Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Persönlicher Gesprächstermin mit RA Arhelger: https://www.acorfin.com/termin *** Rechtsanwalt Fabian Arhelger c/o Acorfin | Kanzlei für Unternehmen, Finanzierung & Vermögen Web: https://www.acorfin.com