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Vor der Pandemie eine Ausnahmeerscheinung, heute für viele gelebter Alltag: Homeoffice. Das Arbeiten zu Hause bringt aber eine Reihe an Problemstellungen und Grauzonen mit sich, die klare Regeln und Vereinbarungen verlangen, erklärt Arbeitsrechtsexpertin Silvia Hruška-Frank im Interview. Die studierte Juristin Silvia Hruška- Frank ist stellvertretende Leiterin der Abteilung Sozialpolitik der Arbeiter- kammer Wien und Mitherausgeberin des Bands „Arbeitsverfassungsrecht in Frage und Antwort“. Arbeit&Wirtschaft: Momentan wird sehr viel über Homeoffice diskutiert. Die Devise lautet: Wer kann oder soll im Homeoffice arbeiten? Wie viele Beschäftigte können denn überhaupt im Homeoffice arbeiten? Hruška-Frank: Das ist weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer*innen in Österreich. Wir haben mit dem Meinungsforschungsinstitut IFES im Frühling, zum Zeitpunkt des ersten Lockdowns, eine Studie gemacht, die wir jetzt wiederholt haben. Die eine Frage ist: Wer kann überhaupt zu Hause arbeiten? Die andere: Wer darf das vonseiten des Arbeitgebers? Da ist es sehr wichtig auseinanderzuhalten, ob wir gerade im Lockdown sind – oder im Leben ohne Pandemie. Im Lockdown gelten andere Regeln, und viele Arbeitgeber versuchen, diese Empfehlung der Verordnung auch einzuhalten. Wir haben allerdings auch Hinweise, dass sich viele Leute auch nach dem Lockdown wünschen, einen oder zwei Tage pro Woche regelmäßig im Homeoffice zu arbeiten. Was sind eigentlich die Vorbehalte der Arbeitgeber gegen das Arbeiten im Homeoffice? Die Vorbehalte betreffen sehr stark das Thema: Wie stelle ich innerhalb der Belegschaft Gerechtigkeit her? Auch die Organisation der Arbeit wird schwieriger. Man will die Leute greifbar haben, im Betrieb, man will subjektiv das Gefühl haben, dass man ständig auf Beschäftigte zugreifen oder sie kontrollieren kann. Was ja grundsätzlich eine Fiktion ist. Auch im Büro kommt nicht dauernd jemand herein und schaut einem über die Schulter. Worüber auch diskutiert wird: In den Büros selbst muss alles an Arbeitsmitteln zur Verfügung stehen. Was müssen die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zu Hause zur Verfügung stellen? Es sind sich eigentlich alle darin einig, dass die unmittelbaren Arbeitsmittel zur Verfügung stehen müssen. Da reden wir von einem Laptop, einem Diensthandy, das wahrscheinlich notwendig ist, und von solchen Dingen, wie Kugelschreibern, Blocks und dergleichen, die man sich normalerweise im Büro aus einem Kasten nimmt. Die schriftliche Fassung des Interviews gibt es hier: https://www.arbeit-wirtschaft.at/inte...