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Ein gutes Arbeitszeugnis sorgt für bessere Chancen bei der Bewerbung. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf das Zeugnis, sobald sie kündigen oder das Beschäftigungsverhältnis beendet wird. Dabei werden zwei wichtige Arten von Arbeitszeugnissen unterschieden: Das einfache Arbeitszeugnis – es enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung. Und das qualifizierte Arbeitszeugnis – es enthält zusätzlich eine subjektive Leistungsbeurteilung und Bewertung des Sozialverhaltens durch den Chef. Wesentlich aussagekräftiger und wertvoller für die Bewerbung ist daher das qualifizierte Arbeitszeugnis. Das bekommst du aber nicht automatisch, sondern musst es ausdrücklich und schriftlich von deinem Arbeitgeber anfordern! Das Zeugnis kannst du zum Beispiel gleich zusammen mit der Kündigung verlangen – oder später per Mail. Allerdings solltest du damit nicht zu lange warten: Der Anspruch auf das Arbeitszeugnis verjährt nach 3 Jahren. Weil offene Kritik darin verboten ist, verstecken Personalverantwortliche diese häufig in sogenannten Geheimcodes und Formulierungen, die positiv klingen, aber Negatives bedeuten. In unserem Ratgeber zum Arbeitszeugnis erhältst du eine kostenlose Liste mit mehr als 200 Arbeitszeugnis Codes und deren wahre Bedeutung… https://karrierebibel.de/arbeitszeugnis/ https://karrierebibel.de/arbeitszeugn... https://karrierebibel.de/arbeitszeugn... Mir ist dabei ein Aspekt besonders wichtig: Die sogenannte Schlussformel. Hierauf besteht kein Anspruch, die Formulierungen darin sind für den Arbeitgeber freiwillig. Das macht sie aber zugleich enorm wertvoll… Und entscheidend ist daran, was – NICHT – drin steht! Für ein gutes Arbeitszeugnis sollte die Schlussformel immer einen Dank für die Zusammenarbeit, ein Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters und gute Wünsche für die Zukunft enthalten. Fehlt ein Teil davon, gilt das als versteckte Kritik und kann die Bewerbungschancen dramatisch senken. Mein Tipp: Prüfe dein Arbeitszeugnis immer genau! Auch auf die ganz neuen Geheimcodes … Dazu gehört etwas die Betonung von unwichtigen Details oder Selbstverständlichem. Das bedeutet dann, dass du deine Hauptaufgaben nur mäßig erledigt hast. Und eine ganz fiese Falle ist die Verneinung. – Beispiel: „Seine Pünktlichkeit gab keinen Anlass zur Beanstandung.“ Falls es wirklich keinen Anlass gab, wäre es nicht erwähnenswert. So aber weckt der Satz bewusst schlafende Hunde. Wenn du mehr darüber erfahren willst, lies dir unbedingt unseren ausführlichen Ratgeber zum Arbeitszeugnis durch!