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Die neue 4. EU-Führerscheinrichtlinie ermöglicht die europaweite Durchsetzung von Strafen bei Verkehrsdelikten, ändert jedoch nichts an der gegenseitigen Anerkennung eines legal neu erworbenen EU-Führerscheins. Wenn Sie Fragen zum Thema Verkehrsrecht oder MPU haben, schreiben Sie gerne in die Kommentare oder besuchen Sie die Website der Kanzlei Dr. Hartmann & Partner in Oranienburg, www.ra-hartmann.de „4 EU Führerschein Richtlinie und europaweite Durchsetzung von Strafen im Straßenverkehr, darum geht es heute. Hallo liebe Zuschauer, willkommen zurück auf meinem YouTube Kanal. Mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht in der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner in Oranienburg. Die 4. EU Führerscheinrichtlinie ist verabschiedet. Wir haben mit Spannung darauf gewartet und ein Gegenstand der Richtlinie ist die grenzüberschreitende Durchsetzung von Strafen. Die nationalen Behörden sollen sich gegenseitig und werden dies auch tun, unverzüglich über Entscheidungen über Fahrdisqualifikation im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten informieren. Das erfolgt über das zentrale Austauschsystem Respa. Was bedeutet das für einen Neuerwerb, wenn die MPU in Deutschland vor einem Neuerwerb in Deutschland zu absolvieren gewesen wäre? Antwort: Nichts. Na klar können jetzt Strafen durchgesetzt werden und na klar sehen auch andere Staaten, ob hier noch eine strafrechtliche Sperrfrist läuft. Das ermöglicht die 4. EU Führerscheinrichtlinie. Aber wenn es zu einem Neuerwerb kommt, dann, so sagt es der EuGH, ist im Rahmen dieses Neuerwerbs eine Überprüfung auf Fahreignung erfolgt, nichts anderes ist die MPU, eine Überprüfung auf Ihre Eignung und dann greift nach wie vor die gegenseitige Anerkennungspflicht. Sprich es darf dann auch in Deutschland wieder Gefahren werden. An der Stelle hat sich also nichts geändert durch die 4. EU Führerscheinrichtlinie. Aber Strafen können grenzüberschreitend zukünftig vollstreckt werden. Wenn Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie mir gerne über die Kommentarspalte. Dort finden Sie auch weiterführende Links zum Thema und wenn Sie informiert bleiben möchten zu Fragen rund um das Verkehrsrecht und das Fahrerlaubnisrecht können Sie auf den Button klicken, dann abonnieren Sie kostenlos meinen Kanal. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal. Tschüss!“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de Kontakt: E-Mail: oranienburg@ra-hartmann.de Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Auch bei Facebook unter: / verkehrsrecht.strafrecht Mehr zum Thema: https://www.ra-hartmann.de/4-eu-fuehr... 4. EU-Führerscheinrichtlinie verabschiedet – Der Beitrag erläutert die wichtigsten Änderungen der neuen Richtlinie, insbesondere den verbesserten Datenaustausch zwischen den EU-Staaten und die gegenseitige Information über Fahrverbote und Fahrerlaubnisentziehungen. https://www.ra-hartmann.de/neues-zum-... Neues zum EU-Führerschein nach der sogenannten 4. Richtlinie – In diesem Artikel wird erklärt, welche Auswirkungen die neue Richtlinie auf EU-Führerscheine hat und warum ein legaler Neuerwerb im EU-Ausland weiterhin zur Anerkennung der Fahrerlaubnis in Deutschland führen kann.