У нас вы можете посмотреть бесплатно Photovoltaik mit 19% oder 0% Umsatzsteuer? Praxisfälle und Gestaltung zum Nullsteuersatz. StB Mücke или скачать в максимальном доступном качестве, видео которое было загружено на ютуб. Для загрузки выберите вариант из формы ниже:
Если кнопки скачивания не
загрузились
НАЖМИТЕ ЗДЕСЬ или обновите страницу
Если возникают проблемы со скачиванием видео, пожалуйста напишите в поддержку по адресу внизу
страницы.
Спасибо за использование сервиса ClipSaver.ru
Steuerreform Photovoltaik 2023: http://pv-steuerwissen-2023.muecke.de ------------------------------------------------------------------------------------------------ Direktkontakt für neue Firmen- und Unternehmens-Mandanten (bitte NUR Firmen, Selbständige, Freiberufler anfragen; aus Kapazitätsgründen können KEINE Einzelanfragen beantwortet werden. Wir können auch keine Aufträge und Mandate für PV-Anlagenbetreiber übernehmen; Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis) Telefon: 06022/98-9000 E-Mail: anfrage@muecke.de ------------------------------------------------------------------------------------------------ Direktkontakt für neue Team-Mitglieder (Buchhalter, Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Steuerberater) Telefon: 06022/98-9000 E-Mail: karriere@muecke.de ------------------------------------------------------------------------------------------------ Homepage: https://www.muecke.de/ Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG Steuerberatung 370 Grad Frühlingstr. 10-12 63839 Kleinwallstadt Steuervereinfachungen für die Betreiber von PV-Anlagen. Das Bundeskabinett hat am 14.9.2022 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung gebilligt und dem die Steuervereinfachung und die Förderung der Photovoltaik auf den Weg gebracht. Bei der Umsatzsteuer werden ab 1.1.2023 die Lieferung von PV-Anlagen und von Komponenten faktisch ebenfalls befreit. Der Anlagenbetreiber ist dann nicht mehr gezwungen durch den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung die Regelbesteuerung durchzuführen. Die Regelbesteuerung nämlich auch - und das ist nachteilig - dass der Selbstverbrauch besteuert werden muss. Dieses Problem bleibt an Alt-Anlagenbetreiber "kleben". Wer die Nullsteuerzone, den 0%-Steuersatz ab 2023, erreichen kann, sollte dies "durch die Steuerbrille betrachtet" auch tun. Das kann durch Sachverhaltsgestaltungen und Rechtsgestaltungen erreicht werden. In unserem gesonderten Steuer-Wissen 2023 für Betreiber von PV-Anlagen haben wir 10 Praxisfälle veröffentlicht (weitere werden folgen) und auch Gestaltungen, wie der Nullsteuersatz erreicht werden kann; auch ein These für eine Anlage mit Inbetriebnahme in 2022 wird gezeigt. Wurde die Anlage in 2022 bereits bestellt und eine Anzahlung mit 19 % geleistet, so unterliegt die Lieferung der Anlage im Jahre 2023 dem Nullsteuersatz. Wir klären, was mit der gezahlten Umsatzsteuer passiert. Wird die PV-Anlage selbst errichtet und wurden dafür Einzelkomponenten schon in 2022 gekauft - andere erst in 2023 - dann haben wir ein Problem. Wir zeigen im Video, dass die Regelbesteuerung hier zu einem Negativgeschäft führen würde. Der Anlagenbetreiber bleibt in diesem Fall in der Kleinunternehmerregelung, die Vorsteuer aus dem Komponentenkauf in 2022 ist verloren. Wenn Ihnen das Video gefällt bitte "Daumen nach oben klicken". Abonnieren Sie unseren Kanal und wir halten Sie gerne zu steuerlichen Themen auf dem Laufenden. Steuerberater Stefan Mücke Inhalt 0:00 0% oder 19% bei der Lieferung der PV-Anlage 1:30 Entwurf zum Jahressteuergesetzt, Bundeskabinett vom 14.9.2022 2:10 Vergleichsberechnung Anlage 2022 vs 2023 4:45 Entwurf blockiert temporär die Energiewende 6:18 Nullsteuerzone durch Gestaltungen 7:05 offene Praxisfälle 10:16 Fall - Anzahlungen in 2022 bereits geleistet 13:50 Fall - Einzelkomponenten 16:26 Hinweis für Selbstverbrauchsbesteuerung für Alt-Anlagenbetreiber 16:55 Fall - "Fakelieferung" in 2023 19:00 eine Bitte