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Am Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Verhandlung über die Klage der AfD gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) begonnen. Die Partei wirft Merkel negative Äußerungen über die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich vor, der in Thüringen im Februar 2020 mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP zum kurzzeitigen Ministerpräsidenten gewählt worden war. Merkel forderte bei einer Dienstreise in Südafrika dazu auf, die Wahl rückgängig zu machen und sprach von einem "schlechten Tag für die Demokratie." Der Prozessvertreter der AfD sagte in Karlsruhe, die Äußerungen seien ein "amtlicher Boykottaufruf" gewesen. Sie habe gegen ihre parteipolitische Neutralitätspflicht als Amtsträgerin verstoßen. Angela Merkel erschien am Mittwoch nicht in Karlsruhe. Für sie sagte Kanzleramtschef Helge Braun, die Wahl in Thüringen habe international Aufsehen erregt. Der internationale Ruf der Bundesrepublik, aber auch die Stabilität der Bundesregierung seien gefährdet gewesen. Merkel habe Stellung nehmen müssen und sich zuallererst als CDU-Politikerin geäußert. Aber auch als Amtsträgerin sei ihre Stellungnahme gerechtfertigt gewesen. Vor der inhaltlichen Prüfung der AfD-Klage lehnte das Gericht einen Befangenheitsantrag der AfD als offensichtlich unzulässig ab. Die AfD hatte einen Besuchder Richterinnen und Richter bei der Bundesregierung und Bundeskanzlerin Ende Juni als Befangenheitsgrund genannt. Zur Begründung hieß es, dass das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan regelmäßig Regierung, Bundestag und Bundesrat treffe. Allein solche Treffen seien völlig ungeeignet, den Vorwurf der Befangenheit zu begründen. Da die Ablehnungsanträge als offensichtlich unzulässig abgelehnt wurden, konnten die abgelehnten Richter selbst entscheiden. Mehr Informationen zur Anhörung: https://www.tagesschau.de/inland/inne...