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Rechtsanwalt Frank Vormbaum befasst sich bei Long Covid, Post Covid und ME/CFS mit der Durchsetzung von Ansprüchen bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, Behandlungskosten gegenüber Krankenkassen, Ansprüchen gegen Berufsgenossenschaften, privater Berufsunfähigkeit dem Pflegegrad und dem Grad der Behinderung. In einem Pflegegutachten zur Ermittlung des Pflegegrades werden insgesamt sechs Module bewertet. 1. Modul Mobilität 10 % der Gesamtpunkte 2. Modul Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Zusammen mit Modul 3 15 % der Gesamtpunkte 3. Modul Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Modul Selbstversorgung 40 % der Gesamtpunkte 5. Modul Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen 20 % der Gesamtpunkte 6. Modul Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 % der Gesamtpunkte Ab 12,5 Punkten: Pflegegrad 1 Ab 27 Punkten: Pflegegrad 2 Ab 47,5 Punkten: Pflegegrad 3 Ab 70 Punkten: Pflegegrad 4 Ab 90 Punkten: Pflegegrad 5 Wie ist Long Covid, Post Covid und ME/CFS bei den einzelnen Modulen zu berücksichtigen? Modul 1 Mobilität Das Gutachten bewertet fünf Aktivitäten: Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen z. B. vom Bett in den Rollstuhl oder auf die Toilette Fortbewegen innerhalb der Wohnung Treppensteigen Besonder Bedeutung hat hierbei die Auswirkung von Belastungen insbesondere die Erschöpfung nach Belastungen also PEM Eine Aktivität gilt nämlich nur dann als "selbstständig", wenn sie ohne unzumutbare Folgen durchgeführt werden kann. Was zu PEM oder einem Crash führt kann also nicht selbständig durchgeführt werden. Das wird häufig nicht berücksichtigt, muss aber berücksichtigt werden! Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Örtliche und Zeitliche Orientierung Gedächtnis und Erinnern Steuern von Alltagshandlungen Verstehen von Sachverhalten und Informationen Beteiligung an Gesprächen Beeinträchtigung bestehen hier häufig in Form von so genanntem Brain Fog und Reizüberflutung Kognitive Einschränkungen gehen zudem oft einem Crashs voran Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Es wird bewertet, wie oft eine Person Unterstützung braucht, um schädigende Verhaltensweisen oder psychische Belastungen zu bewältigen. Im Zentrum stehen hierbei oft das Erfordernis der Abwehr von Reizen wie Licht und Geräuschen Des Weiteren ein gestörter Tag-Nacht-Rhythmus oder Schlafstörungen durch welche nachts Unterstützung benötigt wird beim Umlagern oder Beruhigung bei Schmerzkrisen Modul 4 Selbstversorgung Selbstversorgung ist das wichtigste Modul weil es mit 40 % bewertet wird. Hier geht es um die alltäglichen Verrichtungen wie Waschen des Körpers An- und Auskleiden Essen und Trinken, also auch Essenszubereitung Toilettengang das Thema ist hierbei wieder PEM, Pacing und Crash Es kann sein, dass einzelne Tätigkeiten einmalig ausgeführt werden können, dann aber zu PEM und Crash führen. Dann gelten diese nicht als selbstständig durchführbar Eine Aktivität gilt nämlich nur dann als "selbstständig", wenn sie ohne unzumutbare Folgen durchgeführt werden kann. Modul 5 Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen hier kommt es an auf Medikation und Therapien Messungen und Kontrollen Arztbesuche Hier bestehen oft Einschränkungen durch kognitive Probleme, insbesondere Brain Fog, dem Erfordernis, sich Reizen nicht auszusetzen, wie sie beispielsweise bei Fahrten zum Arzt entstehen würden und aufgrund der Problematik von PEM und Crash durch Anstrengung und Überforderung Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Kriterien sind Die Gestaltung des Tagesablaufs: Kann der Tagesablauf geplant und an Veränderungen angepasst werden? Oft stehen dem das dringende Erfordernis von Pacing und auftretende Erschöpfung entgegen Ein weiteres Kriterium ist die Interaktion mit Personen. Oft stehen dem Erschöpfung und Reizempfindlichkeit entgegen. Wichtig ist insgesamt natürlich auch, dass die obigen Beeinträchtigungen im Rahmen der durchgeführten Begutachtung auch hinreichend verdeutlicht und bei der Begutachtung berücksichtigt werden. Schauen Sie sich hierzu auch gerne unser weiteres Video zum Thema der Durchführung der Begutachtung an. Ich selbst vertrete Mandanten in diesen Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet und auch bei sämtlichen Gerichten. Wir berechnen im Übrigen keinerlei Kosten für eine Erstberatung. Sollten Sie weitere Fragen haben oder anwaltliche Hilfe benötigen erhalten Sie sämtliche unserer Kontaktdaten auch unter www.rechtsanwaelte-werne.de.