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Ältere Menschen wissen oft nicht, welches Risiko sie bei Rentenimmobilien eingehen können. Ein Rentenimmobilienvertrag ist kein Immobilienkaufvertrag, der einmal abgeschlossen wird und dann erledigt ist. Der Rentenimmobilienkaufvertrag dauert Jahrzehnte. Entscheidend ist immer, wie lange der Verkäufer lebt. Jahrzehntelang ist der ältere Mensch mit dem Risiko der Verrentung seines Hauses befasst. Er muss reagieren, vielleicht oftmals auch im hohen Alter, wenn der Käufer nicht die versprochenen Instandsetzungsarbeiten, Reparaturen oder sonstige Leistungen erbringt. Er muss schnell reagieren, wenn der Käufer nicht die Rente bezahlt. Es wird dann den Käufern erklärt: „Ihr könnt vom Kauf zurücktreten“. Es wird nicht erklärt, dass bei Rücktritt des Kaufes, gem. § 346 BGB die erhaltenen Renten + Zinsen zurückzuzahlen sind. Es gibt auch Risiken, die weitgehend unbekannt sind, wie beispielsweise was passiert, wenn der Käufer nach einigen Monaten stirbt oder verschwindet und unauffindbar ist? Bei Todesfällen erleben wir immer wieder das gleiche Problem, dass es Monate dauert, bis man den Erben gefunden hat. Oftmals dauert es sogar Jahre. Keiner fühlt sich für das Haus verantwortlich, noch für die Rentenzahlung. Probleme kann auch das Wohnrecht geben. Im Rahmen eines Wohnrechts erhalten oftmals Angehörige das Recht, in dem Haus zu wohnen. Der Erwerber des Hauses darf auch dort wohnen und meist sind die Familien so schlimm zerstritten, dass es innerhalb des Hauses unerträglich wird. Gerade erst ist ein Ehepaar im Haus umgebracht worden, das auf Rente das Haus verkauft hat und mit dem Käufer darin wohnen wollte. Ein großes Risiko besteht auch darin, dass wenn der Verkäufer älter wird, oftmals überhaupt nicht geregelt wird, was geschieht mit dem Inventar? Erhält dies der neue Käufer oder wird dies einfach weggeworfen? Alte Bilder, alte Urkunden, alte Familienandenken, die Geschichte des alten Menschen, landet auf dem Müll. Der Experte auf diesem Gebiet, Prof. Dr. Volker Thieler, warnt vor unüberlegten Vertragsabschlüssen. Er warnt auch davor, dass viele Experten, die derartige Verträge beurkunden, die tatsächlichen Probleme nicht kennen, weil sie als Notar bei Gericht nicht auftreten können. Es gibt interessante Möglichkeiten des Erwerbs der Immobilien, entweder auf Rente, entweder mit einmaliger Zahlung oder mit Wohnrecht oder eine Stiftung. Anstelle von Wohnrecht, wird oftmals auch Nießbrauch vereinbart. Das bessere ist Nießbrauch: Im Bereich des Wohnrechts kann man schnell aus dem Haus gedrückt werden, wenn man ein Pflegefall ist und ins Heim abgeschoben werden soll. Gerade hier arbeiten Betreuer oft gegensätzlich gegen die älteren Menschen, gerade wenn es sich um Angehörige handelt. Eines muss der ältere Mensch wissen, wenn er so einen Vertrag abschließt: Dass er eventuell im hohen Alter mit kostspieligen Prozessen überzogen werden kann. Es empfiehlt sich deswegen, eine Rechtschutzversicherung für derartige Verträge zu machen. Prof. Dr. Volker Thieler Rechtsanwalt