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2017 wurde die Webseite "linksunten.indymedia" durch das Bundesinnenministerium verboten. Ob das rechtmäßig war, soll jetzt das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Am Morgen des 25. August 2017 durchsuchen Sicherheitsbeamte mehrere Wohnungen in Freiburg. Die Durchsuchungen richten sich dabei laut Bundesinnenministerium gegen "mehrere führende Mitglieder und Unterstützer" der Webseite "linksunten.indymedia". Die Hausdurchsuchungen sind Teil des "ersten Verbots einer linksextremistischen Vereinigung" in der Bundesrepublik, angeordnet vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Die Webseite wird unter Anwendung des Vereinsgesetzes verboten, nicht als publizistisches Medium durch das Telemediengesetz. Ob das rechtmäßig war, soll jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Hier klagen drei mutmaßliche Betreiber der Webseite gegen das Verbot. In seiner Begründung des Verbots, bezog sich de Maizière explizit auf die Krawalle beim G20-Gipfel in Hamburg. So hätten die Ereignisse "die gravierenden Folgen [...] linksextremistischer Hetze im Internet" offenbart. Im Vorfeld der Ausschreitungen in Hamburg hatten anonyme Autoren mehrfach bei "linksunten.indymedia" zu Gewalt aufgerufen. Auch in den Jahren zuvor waren immer wieder linksextremistische Gewaltaufrufe und Bekennerschreiben auf "linksunten.indymedia" gepostet worden. Zwei Jahre später stellte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe elf Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Betreiber von "linksunten.indymedia.org" ein. Die Staatsanwälte räumten ein, dass nicht genügend Beweise gegen die Beschuldigten vorliegen würden. Das Strafverfahren zum Verbot der Seite, wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung", wurde in Hinblick auf das jetzt bevorstehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorläufig eingestellt. Mehr Informationen: https://www.tagesschau.de/inland/indy...