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Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann erläutert, ob und unter welchen Umständen die Polizei einen EU-Führerschein beschlagnahmen darf und welche Rechte Betroffene haben. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Darf der EU Führerschein beschlagnahmt werden, von der Polizei? Darum geht es heute. Hallo liebe Zuschauer, willkommen zurück auf meinem YouTube Kanal. Mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht in Oranienburg bei Berlin. Immer wieder Thema EU Führerschein, EU Fahrerlaubnis. Damit darf man in Deutschland bekanntlich fahren, wenn sie legal erworben wurde. Und auch wenn hier in Deutschland vor Neuerteilung noch die MPU zu absolvieren gewesen wäre. Immer wieder werde ich gefragt: Was ist, wenn ein Polizeibeamter das Führerschein dokument beschlagnahmt, weil er beispielsweise die Rechtslage nicht kennt oder nicht kennen will? Darf ich dann weiterfahren, ja oder nein? Antwort:Ja, Sie dürfen, denn das Bestehen einer Fahrerlaubnis als abstraktes Recht ist erst mal unabhängig davon, wo sich das Führerscheindokument befindet. Zweitens: Ein ausländisches Führerscheindokument darf gar nicht beschlagnahmt werden. Der Grund ist, dass es nicht zu den sogenannten Anziehungsobjekten zählt. Es befindet sich im Eigentum eines ausländischen Staates. Das bedeutet, es darf nicht beschlagnahmt werden. Und wenn dann das Führerscheindokument gleichwohl weggenommen wird, ändert das nichts an der Rechtslage: Gab es eine gültige Fahrerlaubnis, besteht diese auch weiterhin fort. Jetzt wird es noch mal etwas detaillierter. Passiert das Ganze bei einem deutschen Führerscheindokument greift §21, Absatz 2, Nr 2 und 3 StVG. Das heißt, bei einer vorläufigen Beschlagnahme eines deutschen Führerscheindokuments darf tatsächlich nicht gefahren werden. Anders bei einem ausländischen EU Führerschein Dokument, weil sich die Beschlagnahme darauf gar nicht beziehen kann. Das ist ein interessantes Detail, wie ich finde. Wenn Sie dazu weitere Fragen haben, schauen Sie gerne auf meiner Homepage www.ra-hartmann.de. Ansonsten abonnieren Sie gerne meinen Youtubekanal, dann bleiben Sie kostenfrei informiert zu interessanten Themen rund um das Verkehrsrecht, Strafrecht, auch Thema EU-Führerscheinrecht. Vielen Dank und bis zum nächsten Mal. Tschüss!“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de Kontakt: E-Mail: oranienburg@ra-hartmann.de Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Mehr zum Thema: Beschlagnahme des EU-Führerscheins? Nein! https://www.ra-hartmann.de/beschlagna... Der Beitrag erläutert, dass ein ausländisches EU-Führerscheindokument nicht beschlagnahmt werden darf, da es sich im Eigentum eines anderen Staates befindet und somit nicht den deutschen Beschlagnahmevorschriften unterliegt. EU-Führerschein trotz offener MPU in Deutschland gültig https://www.ra-hartmann.de/eu-fuehrer... Der Artikel behandelt die Gültigkeit eines im EU-Ausland legal erworbenen Führerscheins in Deutschland, selbst wenn hierzulande noch eine MPU aussteht, und betont die Notwendigkeit der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses. Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare. Auch bei Facebook unter: / verkehrsrecht.strafrecht