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Der Verbraucherschutz-Podcast der c’t Wenn ein neu gekauftes Gerät nicht funktioniert oder frühzeitig ausfällt, greifen gesetzliche Verbraucherrechte und als Kunde könnt ihr Reparatur, Ersatz oder euer Geld zurückverlangen. Ihr solltet dabei unterscheiden zwischen Widerrufsrecht, Gewährleistung und Garantie. Schließt ihr online oder außerhalb von Geschäftsräumen etwa an der Haustür einen Vertrag ab, habt ihr nach § 355 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss und die Rückgabe der Ware ist währenddessen ohne Angabe von Gründen möglich. Zeigt ein Gerät kurz nach dem Kauf einen Mangel, greift stattdessen die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers. Sie beginnt ab Kauf und gilt für zwei Jahre. Wichtig hierbei: Ansprechpartner ist immer der Verkäufer, nicht der Hersteller des Produkts. Wer sich stattdessen an den Hersteller wendet, kann womöglich die Garantie in Anspruch nehmen, doch die ist eine freiwillige vertragliche Zusage, deren Bedingungen der Garantiegeber selbst festlegt. Niklas rät deshalb, eine Reklamation stets über die Gewährleistung anzumelden, solange noch Ansprüche daraus bestehen. Im Gewährleistungsfall können Kunden Nacherfüllung verlangen und haben dabei grundsätzlich die Wahl zwischen einer Reparatur (Nachbesserung) und Lieferung eines mangelfreien Produkts (Nachlieferung). Die Kosten für den Versand muss im Gewährleistungsfall der Verkäufer tragen. Im ersten Jahr nach dem Kauf gilt die sogenannte Beweislastumkehr nach § 477 BGB: Es wird zugunsten der Verbraucher vermutet, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Wie sich Hinweise wie „vom Umtausch ausgeschlossen" auswirken und wie ihr bei einer Reklamation systematisch vorgeht, besprechen wir im Podcast. Gesetze § 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (https://www.gesetze-im-internet.de/bg...) § 477 BGB Beweislastumkehr (https://www.gesetze-im-internet.de/bg...)