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Der Verbraucherschutz-Podcast der c’t Ein flexibler Mobilfunkvertrag, jederzeit kündbar, klingt nach maximaler Freiheit. Doch wenn der Provider die Kündigung erst verspätet akzeptiert und die Rufnummernportierung blockiert, wird es für Kunden schnell frustrierend. Im Mobilfunk gibt es zwei Vertragsarten: Prepaid und Laufzeitverträge. Bei Prepaid-Tarifen zahlt man im Voraus und surft oder telefoniert, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Prepaid bietet volle Kostenkontrolle, das schützt Kinder, Senioren und Menschen mit eingeschränkter Bonität vor unerwartet hohen Rechnungen. Laufzeitverträge rechnen am Monatsende ab und haben oft eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, einige auch von 12 Monaten oder sogar nur einem Monat. Mit kurzfristig kündbaren Verträgen haben Kunden bei Tarifänderungen eine bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Kundenservice, weiß Urs. Er empfiehlt als Faustregel: Bis etwa 10 Gigabyte monatlichem Datenverbrauch fährt man mit Prepaid oft günstiger. Darüber hinaus lohnen sich eher Laufzeitverträge. Diese verlängern sich seit dem 1. März 2022 nach Ende der Mindestlaufzeit nicht mehr um ein weiteres Jahr, sondern nur noch auf unbestimmte Zeit. Anschließend können Kunden den Vertrag gemäß § 56 Abs. 3 TKG jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen. Hier macht das Wörtchen „jederzeit" den Unterschied im Vertrag. Steht dort „monatlich kündbar“ oder „jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar“, greift § 188 Absatz 2 BGB und die taggenaue Kündigungsfrist, erklärt Niklas. Die Rufnummernmitnahme ist im in § 59 TKG eindeutig geregelt und enthält seit der Novellierung im Jahr 2021 ungewöhnlich deutliche Formulierungen: Anbieter dürfen den Wechsel nicht verzögern oder behindern, sie müssen zusammenarbeiten, und der Dienst darf durch den Wechsel höchstens einen Arbeitstag unterbrochen werden. Bei längeren Ausfällen stehen Kunden eine Entschädigung von 10 Euro pro Tag zu. Dass der Gesetzgeber derart explizit wurde, hat seinen Grund: „Jedes Schild hat seine Geschichte", kommentiert Urs die jahrelange Praxis mancher Provider, Portierungen zu verschleppen. Technisch funktioniert die Rufnummernmitnahme im Mobilfunk über eine zentrale Datenbank, die T-Systems im Auftrag aller Netzbetreiber betreibt. Portierungen funktionieren zwischen allen Mobilfunkverträgen: von Prepaid zu Laufzeit, umgekehrt und untereinander. Ausgenommen ist nur der Wechsel zwischen Mobilfunk und Festnetz. Unter bestimmten Bedingungen kann man die Rufnummer schon vor Ende der Mindestvertragslaufzeit mitnehmen. Welche das sind, wie lange ihr Zeit habt, eure bisherige Rufnummer zurückzuholen, falls euer Mobilfunkvertrag ohne erfolgreiche Portierung endet und was ihr vor und bei der Vertragskündigung unbedingt beachten solltet, besprechen wir im Podcast. Gesetze § 56 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG): Vertragsdauer und Kündigung (https://www.gesetze-im-internet.de/tk...) § 59 Telekommunikationsgesetz (TKG): Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme (https://www.gesetze-im-internet.de/tk...) § 188 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Fristen und Termine (https://www.gesetze-im-internet.de/bg...)