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Die Bundestagsabgeordnete Doris Achelwilm, steuerpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, hat in Zusammenarbeit mit Sofia Leonidakis, Vorsitzende der Bremer Linksfraktion, beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages prüfen lassen, ob eine progressive Grunderwerbsteuer mit deutschem Recht vereinbar ist. Außerdem ließen sie in einem weiteren Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes klären, ob eine gesetzliche Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Wohnraummieter*innen verfassungskonform wäre. Das Ergebnis: Sowohl eine gestaffelte Grunderwerbsteuer als auch ein Umlageverbot für die Grundsteuer sind grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig. Sofia Leonidakis, Vorsitzende und baupolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Bremischen Bürgerschaft, erklärt: „Konkret wäre es demnach möglich, Familien, die ein Haus kaufen, um selbst darin zu wohnen, steuerlich zu entlasten und große Immobilienkäufe, Luxusvillen und das zehnte Mehrfamilienhaus mit einem höheren Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer zu belegen. Derzeit bezahlen deutschlandweit Familien, die ein kleines Haus oder eine Wohnung für den eigenen Bedarf kaufen, den gleichen Steuersatz bei der Grunderwerbssteuer wie diejenigen, die das fünfte Luxusanwesen kaufen. Gewerbliche Immobilieninvestoren bezahlen sogar häufig keine Grunderwerbssteuer, wenn die Wohnungsbestände in einem Anlagevermögen liegen und über sogenannte Share Deals verkauft werden. Das ist alles andere als gerecht!“ Aus Sicht von Leonidakis ist deshalb eine bundesweite Debatte über eine progressive Staffelung der Grunderwerbsteuer auf Immobilien nach Größe und Anzahl nötig. Leonidakis: „Es wäre sozial gerechter, beim Kauf einer kleinen Wohn- oder Gewerbeimmobilie für den eigenen Bedarf einen niedrigeren Steuersatz anzuwenden als beim Kauf großer und vieler Immobilien. Denn große Immobilien verbrauchen mehr Boden und Ressourcen und größere Immobilienbestände werden gekauft, um Gewinne zu erzielen – nicht als eigenes Zuhause. Andere EU-Länder wie Niederlande, Frankreich, Italien oder Belgien haben deshalb progressive Grunderwerbssteuern, und auch hierzulande würde es für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.“ Neben der Grunderwerbsteuer nehmen die Linksfraktionen im Bundestag und in Bremen auch die Grundsteuer in den Blick. Bisher dürfen Vermietende die Grundsteuer vollständig über die Nebenkosten auf ihre Mieter*innen umlegen. Dadurch steigen die ohnehin immer höher werdenden Betriebskosten zusätzlich. Doris Achelwilm, steuerpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, erklärt: „Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Eigentum und ihre oft vollständige Abwälzung auf Mieter*innen eine einseitig belastende Routine, die angesichts der Mietpreiskrise gerade in Ballungsräumen auf den Prüfstand gehört. Eine Regelung zur Parität der Grundsteuer als erster Schritt wäre eine Verbesserung für Mieter*innen, ohne kommunale, genossenschaftliche oder private Kleinvermieter über Gebühr zu belasten. Bei der Grunderwerbssteuer braucht es außerdem eine Luxus-Villen-Steuer, die bei hohen Kaufpreisen Aufschläge vorsieht.“ Auch die Steuerschlupflöcher bei der Grunderwerbssteuer, wenn nicht eine einzelne oder mehrere Immobilien, sondern ein Anteil an einer Immobilienfirma gekauft wird, gehören laut Achelwilm geschlossen. Achelwilm abschließend: „Es ist bekannt, dass der öffentlichen Hand jährlich Grunderwerbsteuern in massiven Größenordnungen durch Share Deals entgehen. Diese Steuerschlupflöcher müssen endlich gestopft und Share Deals verboten, mindestens aber scharf begrenzt werden. Die Linke im Bundestag fordert seit Jahren, entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Wichtig wäre etwa, die Beteiligungsschwelle für die Grunderwerbsteuer auf 50 Prozent der Unternehmensanteile zu senken. Die Bevorzugung von Investoren muss gestoppt werden.“