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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema Schadensersatz und Mitschuld nach Unfall. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Verkehrsunfall und Mitverschulden. Wenn ein Fußgänger verletzt wird, hat er Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, genauso wie jeder andere Verkehrsteilnehmer und das OLG München hatte folgenden Fall zu beurteilen. Es war ein Fußgänger ordnungsgemäß über den Fußgängerüberweg gegangen, aber er trug dunkle Kleidung und war deswegen von dem Pkw-Fahrer nur schwer zu erkennen. Die Ausgangsinstanz hat hier eine 20-prozentige Mithaftung des Fußgängers angenommen, weil er eben dunkel gekleidet war und deswegen schwer zu sehen war. Das OLG München hat zum Glück dieses Urteil aufgehoben und keinerlei Mitverschulden bei dem Fußgänger gesehen, denn der Gedanke, und das leuchtet mir zumindest ein, der Gedanke zu Ende gedacht würde ja bedeuten, dass ein Fußgänger vorgeschrieben würde, welche Farbe seine Kleidung haben muss, wenn er sich rechtmäßig und ordnungsgemäß im Verkehr bewegt, wie in diesem Fall, das kann nicht sein, so weit sind wir noch nicht. Deswegen hat die Entscheidung des OLG München aus meiner Sicht zwangsläufig dazu geführt, dass dem Fußgänger voller Schadensersatz und volles Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Hier das Aktenzeichen 10 U 42 44/6 Entscheidung vom 3. Juni 2017 des OLG München. Wenn sie Fragen, Meinungen oder Anmerkungen haben nutzen Sie gerne die Kommentarspalte unter dem Fenster.“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de oder unter Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-dr-hartmann-partner