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Mehr dazu hier: https://kitarechtler.de/ 🔥🔥🔥 Kita2Day I Folge 900: Eltern-Einwilligung für Kita-Ausflüge? Herzlich willkommen zu Folge 900 von Kita2Day, dem täglichen Format vder Kitarechtler für Erzieher/innen, Kitaleitungen und Träger-Verantwortliche in Krippe, Kindergarten und Hort! In dieser Episode diskutieren Rechtsanwalt Holger Klaus und Rechtsanwältin Nele Trenner, ob eine Eltern-Einwilligung für kleine Kita-Ausflüge tatsächlich notwendig ist – und kommen zu einem klaren Ergebnis: Die meisten „normalen“ Ausflüge sind im pädagogischen Alltag bereits durch den Betreuungsvertrag und das pädagogische Konzept abgedeckt. Eine gesonderte Einwilligung der Eltern ist meist überflüssig, kostet Zeit und Papier und kann im Alltag der Einrichtung sogar zu unnötigen Problemen führen. Inhalt des Videos Vorstellung und Einordnung des Themas Eltern-Einwilligung für Ausflüge Typische Ausflugsziele wie Spielplatz, Supermarkt, Feuerwehrwache – alles im Sozialraum, alles pädagogisch sinnvoll Unterschied zwischen alltäglichen Ausflügen, die keiner besonderen Zustimmung bedürfen, und außergewöhnlichen, die eine vorherige Info oder Zustimmung sinnvoll machen können (Beispiel: sehr außergewöhnliche Aktivitäten wie etwa Bungee-Jumping) Hinweis: Für weiter entfernte Ziele reicht oft eine vorherige Information an die Eltern; eine schriftliche Einwilligung ist selten nötig Probleme bei Einholung einer allgemeinen Ausflugserlaubnis: Potenzielles Verweigern durch Eltern, Alltagsprobleme und Zusatzaufwand für Personal und Träger Praxistipp: Sehr besorgte Eltern sollten in einem klärenden Gespräch nach ihren Ängsten und Beweggründen gefragt werden – manchmal zeigt sich, dass die Fremdbetreuung vielleicht (noch) nicht das Richtige ist. Wichtig für Erzieher und Erzieherinnen, Leitungen und insbesondere Träger-Verantwortliche in Krippe, Kindergarten oder Hort! Gefällt dir das Video? Dann abonniere unseren Kanal und aktiviere die Glocke, um keine Folge zu verpassen! Alle unsere Videos hier in der Übersicht: ➡️ https://kitarechtler.de/30sekkitarech... Rechtsanwalt Holger Klaus VEST Rechtsanwälte / Kitarechtler.de