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Die Kapitalmaßnahme der Erhöhung des Stammkapitals (Kapitalerhöhung) sowie Agio (Aufgeld) und Zuzahlung in die freie Kapitalrücklage sind die bekanntesten Eigenkapital-Instrumente aus Sicht der Gesellschafter einer GmbH (vgl. § 272 Abs. (2) HGB) und gleichzeitig bedeutende Gestaltungsmittel für eine ausgewogene Unternehmensfinanzierung. Während die Kapitalerhöhung als technische Satzungsänderung besonderen Formerfordernissen unterliegt (notarielle Beurkundung, Anmeldung zum Handelsregister), sind Agio / Aufgeld und Zuzahlung in die Kapitalrücklage grds. formlos möglich. Die wichtigsten Unterarten der Kapitalerhöhung sind dabei die Ordentliche Kapitalerhöhung (in Gestalt von Barkapitalerhöhung unter Einbringung von Barmitteln oder Sachkapitalerhöhung unter Einbringung einer Sacheinlage), Genehmigte Kapitalerhöhung bzw. Genehmigtes Kapital (d.h. Closing nach Ermessen der Geschäftsführer) und die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (d.h. Umschichtung innerhalb der Bilanz). Daneben gibt es auch noch die sog. Verdeckte Sacheinlage. Rechtsanwalt Fabian Arhelger gibt in dieser Ausgabe von Beyond Return einen Überblick über die Funktion und praktische Umsetzung von Kapitalmaßnahmen, Agio und Einzahlung in die freie Kapitalrücklage. Verlinkte Videos: Gesellschafterdarlehen, Qualifizierter Rangrücktritt, Rangrücktrittserklärung (GmbH / GmbH & Co. KG): • Gesellschafterdarlehen, Qualifizierter Ran... Venture Capital (5) - Ablauf von VC-Closing, Loan Conversion & Closing Conditions (einschl. "Equity-Split"-Mechanismus aus Kapitalerhöhung und Zuzahlung in die Kapitalrücklage bei Venture Capital-Transaktionen): • Venture Capital (5) - Ablauf von VC-Closin... GmbH: Top 10 Fragen zu Ergebnisverwendung, Gewinnverwendung, Gewinnausschüttung (Gesellschaftsrecht) einschl. Bildung von Gewinnrücklage und Gewinnvortrag: • GmbH: Top 10 Fragen zu Ergebnisverwendung,... *** Vermögen Schützen als Unternehmer, Manager & Investor: Informationen zum Online Seminar "Vermögen Schützen" von und mit Rechtsanwalt Fabian Arhelger finden Sie unter http://www.vermögenschützen.com. *** Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Persönlicher Gesprächstermin mit RA Arhelger: https://www.acorfin.com/termin *** Rechtsanwalt Fabian Arhelger c/o Acorfin | Kanzlei für Unternehmen, Finanzierung & Vermögen Web: https://www.acorfin.com