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In dieser Episode des Betriebsrat Podcast bespreche ich einen praxisrelevanten Fall aus dem Kündigungsschutzrecht: Kann eine Kündigung unwirksam sein, weil der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht angehört hat – obwohl dieser angeblich gar nicht mehr existierte? Ausgangspunkt ist die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers nach § 102 Abs. 1 BetrVG, den Betriebsrat vor jeder Kündigung ordnungsgemäß zu beteiligen. Im Mittelpunkt steht die Frage, was passiert, wenn mehrere Betriebsratsmitglieder kurz vor Zugang der Kündigung ihr Amt niederlegen. Führt das automatisch dazu, dass kein betriebsverfassungsrechtlich relevanter Betriebsrat mehr besteht? Ich erläutere, weshalb ein sogenannter Restbetriebsrat ausreichen kann, um die Anhörungspflicht auszulösen – insbesondere dann, wenn Ersatzmitglieder ordnungsgemäß nachrücken. Abschließend beleuchte ich die Argumentationslinien im Kündigungsschutzprozess und zeige die rechtlichen Folgen einer unterlassenen oder fehlerhaften Anhörung auf. Die Episode bietet dir eine klare Einordnung, wie mit solche Konstellationen rechtlich einzuordnen sind. Viele Grüße Raphael Lugowski Fachanwalt für Arbeitsrecht Bald verfügbar: App für IT-Mitbestimmung (https://gremiumhub.de/) Mitbestimmungs-Magazin Anmeldung zum Newsletter (https://betriebsrat-kanzlei.de/vollel...) Kontakt Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht Raphael Lugowski und Hamza Gülbas Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg Tel.: 040 524 717 830 E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de Webseite www.betriebsrat-kanzlei.de (https://betriebsrat-kanzlei.de/) www.smart-arbeitsrecht.de (https://smart-arbeitsrecht.de/)