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Referentin: Stefanie Ulrich Das Bundesteilhabegesetz und sein Ziel der Hilfen aus einer Hand - Praxistest misslungen?! Das Verfahrensrecht des Bundesteilhabegesetzes ist mit seinem Turbo-Fristen, den Vorgaben zur Trägerkoordination und der Idee Hilfen aus einer Hand zu ermöglichen nun in seinem vierten Jahr angekommen. Der Blick in die Praxis zeigt, dass es an vielen Stellen echte Erfolge gibt, auch hinsichtlich der Standardisierung von Bedarfsfeststellung, der Realisierung echter Personenzentrierung und hinsichtlich des Umdenkens hinein in das bio-psycho-soziale Modell. Hinsichtlich der zeitnahen und abgestimmten Leistungsgewährung eines oder gar mehrerer Rehabilitationsträger sehen wir jedoch allerorts erhebliche Umsetzungs- und Vollzugsdefizite. Ziel dieses Vortrags ist es die Grundlogik des Bundesteilhabegesetzes, die Vorgaben des Teilhabeplanverfahrens und der Trägerkoordination samt dem gelten Fristenregime zu überblicken und zu eruieren, wo Anknüpfungspunkte für die Fachpraxis sind. Daraus ergeben sich dann logische Anschlusspunkte für die geltenden und bevorstehenden Regelungen des KJSG.